Jede neue Anlage muss beim Marktstammdatenregister innerhalb 4 Wochen gemeldet werden. Bei verspäteter Meldung gibt es erst ab Meldedatum eine EEG-Vergütung. Die Meldung muss durch den Anlagenbetreiber erfolgen.
Jeder Speicher muss als separate Einheit erfasst werden.
Über diesen Link kommen Sie zur Meldeseite
https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR
über diesen Link erhalten Sie Ausfüllhilfen für die Regisitrierung ihrer Solaranlage oder ihres Speichers.
https://www.marktstammdatenregister.de/MaStRHilfe/subpages/regCheck.html
Registrierungshilfe Stromspeicher Stand 02/2019
Alle Bestandsanlagen, die vor dem 1.2.2019 gebaut worden sind, müssen im Marktstammdatenregister nachgetragen bzw. die bereits registrierten Daten nachbearbeitet und bestätigt werden.
Für EEG- Bestandsanlagen , die in aller Regel bereits bei der Bundesnetzagentur gemeldet worden sind, beträgt die Nachmeldefrist bis zum 31.12.2020.
Speicher müssen ebenfalls gemeldet werden. Diese müssen innerhalb 4 Wochen gemeldet werden, sollten diese noch nicht regisitriert worden sein, bzw spätestens bis zum 31.12.19. Dies betrifft alle Speichersysteme, durch Nichtregistrierung kann die Vergütung der zugehörigen PV-Anlage gestrichen werden.
Die genauen und gesetzlich bindenden Fristen können auf der Homepage des Marktstammdatenregisters entnommen werden.
https://www.marktstammdatenregister.de/
Die Meldungen werden an den Netzbetreiber weitergegeben, und von diesem gegen geprüft. Daraus können sich Korrekturvorschläge ergeben, die dann vom Betreiber wieder kontrolliert und bestätigt werden müssen.