Jede neue Anlage muss beim Marktstammdatenregister innerhalb 4 Wochen gemeldet werden. Bei verspäteter Meldung gibt es erst ab Meldedatum eine EEG-Vergütung. Die Meldung muss durch den Anlagenbetreiber erfolgen.
Jeder Speicher muss als separate Einheit erfasst werden.
Über diesen Link kommen Sie zur Meldeseite
https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR
über diesen Link erhalten Sie Ausfüllhilfen für die Regisitrierung ihrer Solaranlage oder ihres Speichers.
https://www.marktstammdatenregister.de/MaStRHilfe/subpages/regCheck.html
Registrierungshilfe Stromspeicher Stand 02/2019
Alle Bestandsanlagen, die vor dem 1.2.2019 gebaut worden sind, müssen im Marktstammdatenregister nachgetragen bzw. die bereits registrierten Daten nachbearbeitet und bestätigt werden.
Für EEG- Bestandsanlagen , die in aller Regel bereits bei der Bundesnetzagentur gemeldet worden sind, beträgt die Nachmeldefrist bis zum 31.12.2020.
Speicher müssen ebenfalls gemeldet werden. Diese müssen innerhalb 4 Wochen gemeldet werden, sollten diese noch nicht regisitriert worden sein, bzw spätestens bis zum 31.12.19. Dies betrifft alle Speichersysteme, durch Nichtregistrierung kann die Vergütung der zugehörigen PV-Anlage gestrichen werden.
Die genauen und gesetzlich bindenden Fristen können auf der Homepage des Marktstammdatenregisters entnommen werden.
https://www.marktstammdatenregister.de/
Die Meldungen werden an den Netzbetreiber weitergegeben, und von diesem gegen geprüft. Daraus können sich Korrekturvorschläge ergeben, die dann vom Betreiber wieder kontrolliert und bestätigt werden müssen.
Bei Neubau von PV-Anlagen werden in BW Speicher gefördert.